Ausbildung
Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Warum Sie
Die Ausbildung im Überblick
Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist ein 2-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Ausbildungsbereich Industrie und Handel).
Zugang zur Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Wir stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/-innen mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Bildungsabschluss ein.
Für den Zugang zur Ausbildung werden die Vorlage eines Führungszeugnisses , ein Mindestalter von z.B. 18 Jahren sowie ein Führerschein der Klasse B gefordert.
Interessen
Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit genannt. Zu jedem Interessenbereich haben wir zur Veranschaulichung folgende Tätigkeiten genannt:
Interesse an organisatorisch-prüfenden Tätigkeiten
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z.B. sorgfältiges Abarbeiten von Checklisten bei der Durchführung von Inspektionen im Objekt- bzw. Werkschutz und in der Gebäudeüberwachung
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z.B. Anfertigen von Prüfprotokollen beim Durchführen von Sicherheitskontrollen auf Flughäfen
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z.B. Prüfen der Funktionsfähigkeit von sicherheitstechnischen Einrichtungen
Interesse an verwaltend-organisatorischen Tätigkeiten
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z.B. Anfertigen von Bedrohungsanalysen und Bewerten von Gefahren und Gefährdungspotenzialen
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z.B. ordnungsgemäßes Kennzeichnen von Notausgängen und Fluchtwegen
Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten
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z.B. individuell angepasstes Erteilen von Auskünften und Anweisen von Plätzen im Veranstaltungsdienst
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
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Sicherheitsdienste
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Kommunikation und Kooperation
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Schutz und Sicherheit
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Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
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sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
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Den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren
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Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren
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Bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken
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Aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen
Zwischenprüfung zum Anfang des 2. Ausbildungsjahres
2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. Ausbildungsjahr
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
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Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten
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Mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren
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Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden
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Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen
Abschlussprüfung nach dem 2. Ausbildungsjahr
Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten
Nach bestandener Abschlussprüfung im Beruf Servicekraft für Schutz und Sicherheit kann die Berufsausbildung ggf. in dem darauf aufbauenden Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit fortgesetzt werden.